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Buchung Fotoshooting (Oktober)
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Leistungsbeschreibungen, AGB, Widerrufsbelehrung & Datenschutzerklärung findest du hier, weiter unten auf der Seite
PREISE
Leistungen
Fotoanzahl, digital
Wert
8
Extrafoto
alle gelungenen Bilder
(bis zu 5 Personen oder inkl. Hund)
ab der 6. Person je zusätzlicher Person
219 €
15 €
399 €
35 €
Alle Preise inkl. MwSt.
Kombi-Pakete (z. B. Babybauchshootig & Neugeborenen Homestory) sind nicht Teil der Aktion
Neugeborenen Homestory

Leistungen
Fotoanzahl, digital
Wert
259 €
15 €
499 €
8
Extrafoto
alle gelungenen Bilder
(bis zu 5 Personen oder inkl. Hund)
Portraits

Leistungen
Wert
Fotoanzahl, digital
219 €
309 €
15 €
8
15
Extrafoto
AGB, Widerrufsbelehrung & Datenschutzerklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Fotoshooting
von
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Fotoshootingbuchung
Bei Julia Wolfmüller, JVWFotografie, Lenbachweg 1, 75446 Wiernsheim (im folgenden Auftragnehmerin genannt),
- FOTOSHOOTINGTERMIN & ORT
Der Termin und der Ort für das Fotoshooting wird zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber individuell abgesprochen und wird schriftlich in Form einer Mail oder einer WhatsApp-Nachricht durch die Auftragnehmerin bestätigt.
- BEZEICHNUNG DES VERTRAGSGEGENSTANDES
a) Fertigung von Fotoaufnahmen.
Die Art der Bilder wird mit der Buchung festgelegt: Portraits, Paarfotos, Babybauchfotos, Neugeborenenfotos oder Familienfotos.
b) Bei Buchung eines Leistungspakets mit festgelegter Bildanzahl sind Kombinationen unter den Leistungen möglich. Die Kombination zwischen den verschiedenen Leistungspaketen ist grundsätzlich möglich und unterliegt einer individuellen Vereinbarung.
c) Mit Zahlung von 30 % des Auftragwertes als Anzahlung gilt der Vertrag über die Dienstleistung als geschlossen und werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
Verschiebungen des Zeitpunktes der Leistungserbringung bedürfen eines wichtigen Grundes. Bei Absagen behält die Auftragnehmerin sich vor, die Anzahlung einzubehalten. Beides ist textliche oder schriftlich mitzuteilen.
Der Gesamtpreis der vereinbarten Leistung, abzüglich einer geleisteten Anzahlung ist nach dem Shooting vor Bilderübergabe fällig.
3. DATEN
Arbeitsergebnis sind grundsätzlich digitale Fotoaufnahmen. Diese Aufnahmen werden von JVWFotografie für die Dauer von 6 Monaten für etwaige Nachbestellungen gespeichert.
Die übergebene Onlinebildergalerie wird für 6 Wochen, ab dem Tag der Übergabe auf einer elektronischen Speicherplattform zur Verfügung stehen.
Die RAW-Daten bleiben Eigentum von JVWFotografie. Der Auftraggeber erhält die gekauften Dateien als JPG. Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung bleiben der Auftragnehmerin vorbehalten. Eine Retusche ist nicht Teil der Bildgestaltung
Für übergebene Datenträger (USB-Stick) wird keine Haftung übernommen.
4. EIGENTUM AN DEN NUTZUNGSRECHTEN
- Der Auftraggeber erwirbt Nutzung am Arbeitsergebnis gemäß 2a)
- Darin enthalten ist das Recht, die Aufnahmen auf privaten Webseiten und im eigenen Social-Media-Profil (z.B. Instagram, Facebook) online zu stellen. Hierbei ist der Auftraggeber auf die Beachtung der Rechte anderer Personen (Dritter) selbst verantwortlich und stellt die Auftragnehmerin von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
- Weitergehende Nutzungsrechte bedarf der vorherigen textlichen oder schriftlichen Genehmigung durch die Auftragnehmerin. Das dafür fällige Honorar unterliegt individueller Vereinbarung. und erfolgen grundsätzlich nur gegen ein angemessenes Honorar.
5. LIEFERZEIT
-
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- Bei Leistungspaketen mit fester Bildanzahl:
- Die Auswahlgalerie wird innerhalb von einer Woche nach dem Eingang der vereinbarten Vertragssumme verschickt.
- Die finale Galerie wird innerhalb von 6 Wochen nach Eingang der Bildauswahl verschickt.
- Die Bildauswahl seitens des Auftraggebers sollte innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Auswahlgalerie erfolgen.
- Bei Leistungspaketen mit allen gelungenen Bildern
- Bei Leistungspaketen mit fester Bildanzahl:
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- Die Bildergalerie wird innerhalb von 6 Wochen, auf die Bedienungen in Ziffer 5 a) 1.
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c) Die Auftragnehmerin behält sich vor, die vorgenannten Leistungsfristen aus wichtigem Grund zu verlängern, zum Beispiel Betriebsurlaub, Krankheit oder technische Umstände.
d) Sollte die Auftragnehmerin kurzfristig schwerwiegend erkranken, wird sie sich be- mühen, für Ersatz zu sorgen, sofern ihr dies möglich ist. Sollte der schlimmste Fall eintreten und es ist nicht möglich einen Ersatz zu organisieren, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet.
6. AUFNAHME DER GÄSTE & DIENSTLEISTER
Bei der Auftragserfüllung besteht ein berechtigtes Interesse der Auftragnehmerin, dass alle am Fotoshooting beteiligten Personen im Rahmen der journalistischen Dokumentation fotografiert werden und diese Bilder ebenfalls gespeichert und bearbeitet werden. Der Auftraggeber weist alle Teilnehmenden etc. darauf hin, dass fotografische Aufnahmen gemacht werden. Sollten Teilnehmende etc. nicht einverstanden sein sich fotografieren zu lassen, ist der Auftraggeber verpflichtet die Auftragnehmerin zu informieren und die betreffenden Personen eindeutig zu kennzeichnen. Hierbei ist der Auftraggeber auf die Beachtung der Rechte anderer Personen (Dritter) selbst verantwortlich und stellt die Auftragnehmerin von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
7. VERTRAGSABSCHLUSS / KÜNDIGUNG
-
- Der Dienstleistungsvertrag gilt als geschlossen und das Datum der Leistungserbringung als verbindlich gebucht, wenn die Anzahlung nachweislich auf das Empfängerkonto der Auftragnehmerin oder auf andere Weise geleistet wurde.
Ist dies nicht der Fall, ist die Auftragnehmerin nicht zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet.
-
- Erfolgt eine Absage/Kündigung des Dienstleistungsvertrages durch den Auftraggeber, aufgrund nicht von der Auftragnehmerin zu vertretener Gründe, so bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes bis zum vollem Umfang verpflichtet. Die Auftragnehmerin muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Sofern die Auftragnehmerin keinen konkreten Schaden nachweist und die Kündigung des Auftrages vor Beginn der Anreise bei der Auftragnehmerin eingeht, steht ihr ein Anspruch in Höhe von pauschal 5 % der Vertragssumme zu. Die Regelungen zum Widerruf von Fernabsatzverträgen bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Dem Auftraggeber bleibt es stets unbenommen nachzuweisen, dass der Auftragnehmerin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei einer Kündigung/Absage nach Beginn der Anreise zum Leistungsort, ist der bis dahin angefallene Aufwand zusätzlich zu vergüten. Für Anfahrtszeiten wird eine Pauschale von 85 € pro angefangene Stunde und bei begonnener Leistungserbringung am Leistungsort von 270 € in Ansatz gebracht.
- Unverschuldet unterbliebene Leistungserbringung/höhere Gewalt/Corona/Umstände außerhalb der Einwirkung der Vertragspartner /etc.
Wird das die vereinbarte Leistung aufgrund eines von beiden Vertragsparteien nicht zu vertretenden Umstands nicht möglich (z. B. Höhere Gewalt, Coronavirus,etc.) einvernehmlich auf einen anderen Termin verschoben, so ist eine Umbuchung ohne zusätzliche Kosten möglich. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Auftragnehmerin durch die Wahrnehmung des Ersatztermins weitere Kosten entstehen (höhere Anreisekosten etc.) oder wenn die vertragliche Leistung endgültig unterbleibt; für diesen Fall ist die Regelung in Ziffer 7. Abs. (2) maßgeblich.
8. WIDERRUFSBELEHRUNG
- Das Rücktrittsrecht von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag gilt nicht für Auftraggeber, insbesondere nicht bei Verträgen
- für die Erbringung von Dienstleistungen, für die der Auftraggeber den vollen Preis zu zahlen hat, wenn die Auftragnehmerin die Dienstleistung in vollem Umfang erbracht hat und der Auftraggeber vor Beginn der Leistung ausdrücklich und in Kenntnis der Sachlage zugestimmt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, nachdem die Auftragnehmerin die Dienstleistung erbracht und bestätigt hat,
b) bei denen der Gegenstand der Dienstleistung Ton- oder Bildaufnahmen sind, die in einem passwortgeschützen Speicherformat zur Verfügung gestellt werden, wenn auf den Speicherort mithilfe des Links zugegriffen wurde.
c) bei denen der Gegenstand der Leistung eine nicht vorgefertigtes Produkt ist, das nach den Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt wurde oder die dazu bestimmt ist, den persönlichen Bedürfnissen des Auftraggebers zu entsprechen.
2. In Fällen, die nicht unter den Buchstaben a) bis c) aufgeführt sind, und in anderen Fällen, die in den Rechtsvorschriften vorgesehen sind, kann ein Auftraggeber, der einen Fernabsatzvertrag abgeschlossen hat, diesen ohne Angabe von Gründen widerrufen, indem er innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Vertragsabschluss eine entsprechende Erklärung abgibt.
3. Zur Wahrung der vorgenannten Frist genügt es, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist durch einen Post- oder sonstigen Zustelldienstleister oder per E-Mail übermittelt wird.
4. Die Widerrufserklärung ist an die folgende Adresse der Auftragnehmerin zu senden: JVWFotografie Julia Wolfmüller, Lenbachweg 1, 75446 Wiernsheim, bzw. an die folgende E-Mail-Adresse: info@jvwfoto.com.
Muster Widerrufserklärung:
An:
JVWFotografie
Julia Wolfmüller
Lenbachweg 1
75446 Wiernsheim
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*)
den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über
die Erbringung der folgenden Dienstleistung
Vereinbart am (*)/erhalten am
Name des/der Auftraggeber(s)
Anschrift des/der Auftraggeber(s)
Unterschrift des/der Auftraggebers (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*)Unzutreffendes streichen.
5. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag gilt der Vertrag als nicht geschlossen und der Auftraggeber ist von allen Verpflichtungen befreit.
6. Der Auftraggeber erhält alle geleisteten Zahlungen zurück.
7. Die Rückerstattung erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen.
8. Die Rückerstattung des gezahlten Preises erfolgt durch die Auftragnehmerin auf die vom Auftraggeber angegebene Kontonummer oder auf eine andere vom Auftraggeber angegebene Weise.
9. Die Frist von vierzehn Tagen, innerhalb derer der Auftraggeber den Vertrag widerrufen kann, berechnet sich ab dem Datum des Vertragsschlusses (Ziffer 2 c) ).
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform beziehungsweise der Textform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.
- An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
10. DATENSCHUTZ / AGB
JVWFotografie erfüllt seine gesetzlichen Informationspflichten nach dem aktuellen Datenschutzrecht (DSGVO) durch die beiliegenden Datenschutzinformationen.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Im Zusammenhang mit dem vorstehend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fotoshootings.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Julia Wolfmüller (JVWFotografie)
Lenbachweg 1
75446 Wiernsheim
Tel.: 0174 1897725
E-Mail: info@jvwfoto.com
Web: www.jvwfoto.com
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Zweck der Verarbeitung der Aufnahmen ist die oben beschriebene Herstellung von Fotografien des genannten Aufnahmegegenstandes für die persönlichen Interessen des/der Auftraggeber/s.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist bezogen auf die Aufnahmen des/der Auftraggeber/s oder auf die vertragliche Vereinbarung, Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, bei sonstigen an dem zu fotografierenden Event teilnehmenden Personen das berechtigte Interesse des/der Auftraggeber/s sowie das berechtigte Interesse von JVWFotografie an der Ausübung ihrer Tätigkeit, Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die Aufnahmen werden durch die Fotografin von JVWFotografie im Auftrag des/der Auftraggeber/s und diesem /diesen zur Verfügung gestellt.
Die Aufnahmen werden je nach Art der vereinbarten Lieferung/Übermittlung und Arbeitsergebnisse (z.B. Fotoabzüge) entsprechenden Dienstleistern zur Datenübermittlung oder zur Erbringung von Printdienstleistungen im Rahmen gesonderter Aufträge und datenschutzrechtlicher Vereinbarungen zugänglich gemacht.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (außerhalb EU)
Eine bewusste, aktive Übermittlung der Aufnahmen und weiteren Daten in ein Dritt- land erfolgt im Regelfall nicht.
Automatische Entscheidungsfindung (Profiling) Findet nicht statt.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Aufnahmen werden für die Dauer der vereinbarten Nachbestellmöglichkeit gespeichert. Darüber hinaus ist JVWFotografie berechtigt (aber nicht verpflichtet) die dem/den Auftraggeber/n als vereinbartes Arbeitsergebnis übergebenen Aufnahmen als Dateien samt Fotovertrag zum Nachweis der Urheberschaft und damit zur Ausübung von oder Abwehr gegen Rechtsansprüche (berechtigtes Interesse) für die Dauer der urheberrechtlichen Schutzfristen (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) aufzubewahren. Die nicht dem/den Auftraggeber/n übergebenen Aufnahmen wer- den zeitnah gelöscht. Kundendaten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (z.B. Rechnungen nach steuerlichen Bestimmungen), werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufbewahrt und anschließend gelöscht.
Ihr/e Recht/e als Betroffener/e
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Wer- den Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Verantwortliche (JVWFotografie), ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei dem/der Landesbeauftragte/n für den Datenschutz.
Weitere Infos zu Datenschutz finden Sie hier www.jvwfoto.com/datenschutz Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch JVWFotografie durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Vorliegend beruht die Datenverarbeitung auf einer vertraglichen Vereinbarung und nicht auf einer widerruflichen Einwilligung.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind nicht verpflichtet, sich fotografieren zu lassen. Die Angaben zu Ihrer Anschrift und Bankverbindung (je nach gewählter Zahlungsart) sind notwendig für die Rechnungsstellung und Abwicklung der vereinbarten Zahlung, sowie – was den Namen anbetrifft – die Zuordnung der Aufnahmen zu einer Person.
Stand der Datenschutzerklärung: 25.05.2018